Kreditsicherheiten
Typische Kreditsicherheiten sind Grundschulden und Hypotheken. Diese werden auch als Grundpfandrechte bezeichnet.
Im Regelfall kann die erwerbende Partei den Kaufpreis nicht vollständig aus eigenem Vermögen aufbringen, sondern muss ein Darlehen aufnehmen. Damit die Bank das Darlehen gewährt, verlangt sie Sicherheiten für den Fall, dass die erwerbende Partei das Darlehen nicht zurückzahlen kann. Mithilfe einer sogenannten Finanzierungsvollmacht kann somit bereits das Kaufobjekt selbst als Sicherheit verwendet werden, indem die erwerbende Partei zugunsten der Bank eine Grundschuld hierauf bestellt. Dadurch hat die Bank das Recht, das verpfändete Grundstück versteigern zu lassen.
Die Erklärung des Inhalts der sehr komplizierten Grundschuldformulare erfolgt durch die Notarin oder den Notar.