Foto Berufsziel Notar/-in - Notarin, die in Kamera lächelt

Karrierewege zum Notarberuf

Notarinnen und Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristinnen und Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden sorgen. Sie tragen damit einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren unseres Rechtsstaates bei.

Sie haben ein öffentliches Amt inne und zeichnen sich durch ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aus. Das unterscheidet sie von der Rechtsanwaltschaft. Weiterführende Informationen zum Berufsbild der Notarinnen und Notare finden Sie hier. Warum sich der Beruf gerade auch für Frauen eignet, lesen Sie hier.

So werden Sie Notarin oder Notar

Voraussetzung für eine Bewerbung als Notarin oder Notar ist die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz, also der erfolgreiche Abschluss des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens. Zudem müssen die Bewerberinnen und Bewerber nach Persönlichkeit und Leistungen für das Notaramt geeignet sein.

Die weiteren Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich danach, in welchem Bundesland sie Notarin oder Notar werden möchten. Es gibt in Deutschland nämlich zwei Notariatsformen. Eine Übersicht über die Notariatsformen aller Bundesländer und weiterführende Informationen finden Sie hier.

In etwa zwei Dritteln des Bundesgebietes werden die Notarinnen und Notare zur hauptberuflichen Notartätigkeit auf Lebenszeit bestellt. Der Zugang zu einem solchen Notaramt setzt eine mehrjährige Ausbildung voraus, den sogenannten Änwärterdienst. Während dieses Anwärterdienstes gewinnt man als Notarassessorin bzw. Notarassessor praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notarinnen und Notaren, durch die Übernahme von Vertretungen und durch Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Im Anwärterdienst steht man in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und erhält Bezüge, die denen eines Richtergehalts (R1) entsprechen.

Demgegenüber werden in etwa einem Drittel Deutschlands Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit mehrjähriger Berufserfahrung und Nachweis der erforderlichen notarspezifischen Qualifikation zu Notarinnen und Notaren bestellt. Sie üben diesen Beruf neben dem des Anwaltsberufs aus. Voraussetzung ist das Bestehen der notariellen Fachprüfung und eine Tätigkeit als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt für mindestens fünf Jahre. Einzelheiten zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Webseiten der regionalen Notarkammern.

 

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