Streit in der Erbengemeinschaft verhindern

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Viele Erblasser wünschen sich eine gerechte Aufteilung des Nachlasses unter den Hinterbliebenen. Werden im Testament jedoch mehrere Erben eingesetzt, ohne eine klare Zuweisung der einzelnen Nachlassgegenstände vorzunehmen, müssen die Erben die Aufteilung eigenständig regeln. Bis zur Einigung hat niemand unmittelbaren Zugriff auf „seinen“ Anteil, was schnell zum Streit führt. Liegt keine letztwillige Verfügung vor, entsteht von Gesetzes wegen eine Erbengemeinschaft, sobald mehrere Erben vorhanden sind. Abhilfe schafft die rechtssichere Gestaltung eines Testamentes durch einen Notar.


Was sind Erbengemeinschaften?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Erben den Nachlass gemeinsam erhalten. Alle Erben besitzen hierbei dieselben Rechte und Pflichten. Erhebt einer der Erben zum Beispiel Anspruch auf den Familienschmuck oder eine bestimmte Antiquität, so darf er nicht allein und direkt darauf zugreifen. Die Erben müssen gemeinschaftlich entscheiden, ob dieses Erbstück in seinen Besitz übergehen darf. Auch Grundstücke können im Falle einer Erbengemeinschaft nur unter Mitwirkung aller Miterben verkauft werden. Aufgelöst wird die Erbengemeinschaft mit der sogenannten Erbauseinandersetzung, also wenn sich die Erben geeinigt haben, wie das Erbe aufgeteilt werden soll.

Wie Sie den Nachlass in einer Patchworkfamilie regeln, erfahren Sie hier.

Notarielles Testament kann Streit vermeiden

Vor allem wenn es um die Vererbung größerer Vermögenswerte geht oder mehrere Personen erben sollen, sind Notare die erste Anlaufstelle für die Testamentsgestaltung. Um zukünftigen Streit zu vermeiden, bieten sich Teilungsanordnungen in der letztwilligen Verfügung an. Eine solche Anordnung regelt die Erbauseinandersetzung, sodass der Erblasser zum Beispiel anordnet, welcher Erbe welchen Gegenstand aus dem Nachlass erhalten soll. Der Erblasser kann aber auch anordnen, dass der gesamte Nachlass versteigert wird und die Erben entsprechend der Erbquote am Erlös beteiligt werden.

 

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.

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