Es können je nach Vorgang Mindest- und Höchstgebühren anfallen, die dieser Gebührenrechner nicht berücksichtigt. (z.B. Unterschriftenbeglaubigung mind. 20,00 Euro, maximal 70,00 Euro, Vertrag oder Beschluss mind. 120,00 Euro). Dieser Gebührenrechner dient nur zur ersten Information und kann nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnung übernommen!
Das Glossar bietet Ihnen Erläuterungen zu typischen Rechtsbegriffen aus den Tätigkeitsbereichen der Notare.
Weitere InformationenNotaren als unabhängigen Trägern eines öffentlichen Amtes sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen.
Weitere InformationenDie Notarkosten sind gesetzlich vorgegeben. Das Gebührensystem ist sorgfältig austariert und besonders sozialverträglich.
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