Berufsziel Notar:in – Beraten & Gestalten
Berufsbild Notar:in
Die Arbeit als Notar:in ist eine sinnstiftende Tätigkeit. Zu Ihnen kommen Menschen, die für ihr Leben weichenstellende Entscheidungen treffen und von Ihnen beraten und begleitet werden wollen. Dabei agieren Notar:innen vorausschauend und beraten die rechtsuchende Bevölkerung neutral, um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Lesen Sie gerne mehr zum Berufsbild und zur dienstrechtlichen Stellung von Notar:innen.
Wie wird man Notar:in?
Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz, also der erfolgreiche Abschluss des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens. Zudem müssen die Bewerber:innen nach Persönlichkeit und Leistungen für das Notaramt geeignet sein.
Hauptamtliches Notariat oder Anwaltsnotariat
Da es in Deutschland zwei Notariatsformen gibt, unterscheiden sich die Zugangsvoraussetzungen je nach Bundesland bzw. Kammerbezirk. Im Bereich des hauptberuflichen Notariats beginnen Sie Ihre Karriere mit der Aufnahme in den Anwärterdienst als Notarassessor:in im jeweiligen Bezirk einer örtlichen Notarkammer. Während dieser Zeit werden Sie nacheinander verschiedenen Notar:innen zur Ausbildung zugeordnet. Sie arbeiten jeweils eng mit diesen zusammen, betreuen Mandate von Anfang an selbstständig und sind Ansprechpartner:in für die Beteiligten. Sie werden mit der Beurkundungstätigkeit vertraut gemacht, indem Sie regelmäßig zur Vertretung an anderen Notarstellen eingesetzt werden und dort eigenverantwortlich Beurkundungen durchführen. Nach dem dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor:in können Sie sich auf freie Stellen bewerben.
Demgegenüber können in etwa einem Drittel Deutschlands Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit mehrjähriger Berufserfahrung zu Notar:innen bestellt werden. Sie üben diesen Beruf neben dem des Anwaltsberufs aus. Voraussetzung ist das Bestehen der notariellen Fachprüfung und eine Tätigkeit als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt für mindestens fünf Jahre. Dazu empfehlen wir Ihnen die Informationsbroschüre „Die notarielle Fachprüfung - Der Zugang zum Anwaltsnotariat".
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Als Notar:in üben Sie Ihren Beruf in wirtschaftlicher Selbstständigkeit aus. Gleichzeitig haben Sie ein öffentliches Amt inne. Ihnen sind hoheitliche Befugnisse übertragen und Sie sind der zentrale Ansprechpartner für die rechtsuchende Bevölkerung für Beurkundungen und Beglaubigungen. Soweit Sie diese Aufgaben erfüllen, steht Ihrer selbstbestimmten Balance zwischen Familie und Beruf nichts im Weg.