Fortbildungslehrgang zum „Leitenden Notarmitarbeiter“
Zweck der Fortbildung ist es, durch Vertiefung der bisherigen Kenntnisse und Fertigkeiten der Notargehilfen, der Notarfachangestellten und der Mitarbeiter, die sich bereits zuvor durch besonders gute Leistungen hervorgehoben haben, derart weiterzuqualifizieren, dass durch sie eine Unterstützung des Notars auf allen Gebieten der Notarpraxis – im Organisatorischen wie im Bereich der selbständigen Urkundsvorbereitung – möglich wird. Ergänzend hierzu soll das Verantwortungsbewusstsein dieser Mitarbeiter im Notariat im Hinblick auf die Stellung des Notars als Organ der vorsorgenden Rechtspflege und das notarielle Standesrecht gefestigt werden.
Der Fortbildungslehrgang besteht aus vier Selbststudienphasen, während derer vier Einsendeaufgaben zu lösen sind. Weiterhin sind von den Teilnehmern vier Wochenkurse (sog. Präsenzphasen) mit jeweils anschließender Klausur und die Abschlussprüfung zu absolvieren. Während des Lehrgangs ist die praktische Betätigung und Ausbildung im Notariat, die durch den Beschäftigungsnotar von Anbeginn an zu fördern und zu überwachen ist, weiter auszubauen.
Die Lehrgangsdauer einschließlich Vorbereitungszeit auf die Abschlussprüfung beträgt zwei Jahre, beginnend mit der Zulassung zum Fortbildungslehrgang durch die Ländernotarkasse und der Eintragung in das bei ihr geführte Verzeichnis der Anwärter auf den berufsqualifzierenden Fortbildungsabschluss „Leitender Notarmitarbeiter“. Die Zulassung zum Fortbildungslehrgang sowie die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt eine Beschäftigung beim Notar voraus. Der Fernlehrgang ist ohne zeitliche Unterbrechung abzuleisten.
Die Fortbildung zum „Leitenden Notarmitarbeiter“ richtet sich vornehmlich an Angestellte aus dem Bereich des hauptberuflichen Notariats der neuen Bundesländer, sieht aber in begrenztem Umfang auch die Teilnahme Externer aus den alten Bundesländern vor. Für die Beratung der Teilnehmer ist die Ausbildungsabteilung der Ländernotarkasse zuständig.