Notarfachangestellte
Für die Mitarbeit im Notariat sind jede Menge Talente gefragt. Schließlich ist die Arbeit bei Notarinnen und Notaren äußerst vielseitig. Zumal die Mandanten bei diesem Beruf im Mittelpunkt stehen. Für jedes ihrer Anliegen muss also eine Lösung gefunden werden. Dazu müssen auch Sie die Sprache der Beteiligten verstehen und dazu beitragen, dass sie in die juristische übersetzt werden kann - und umgekehrt.
Zur täglichen Arbeit im Notariat gehört aber nicht nur, erste Vorgespräche mit den Beteiligten zu führen. Auch Telefonate und Briefwechsel mit allen Beteiligten samt Behörden fallen in Ihren Aufgabenbereich. Außerdem helfen Sie dabei, Urkunden vorzubereiten, Sie überwachen deren Vollzug und kümmern sich um den Eintrag in das Grundbuch und das Handelsregister. Schließlich führen die Angestellten noch die Akten und stellen Rechnungen aus.
Kurzum: Im Notariat sind echte Allrounder gefragt. Sie tragen Verantwortung und helfen durch Ihre Arbeit anderen Menschen weiter.
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre, kann aber verkürzt werden, wenn wegen einer früheren Ausbildung oder aus sonstigen Gründen die Ausbildung voraussichtlich in kürzerer Zeit erfolgreich beendet werden kann.
Im ersten Ausbildungsjahr ist die Ausbildung der Notarfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gleich. Im zweiten und dritten Jahr werden dann die in den unterschiedlichen Berufen erforderlichen Fachkenntnisse gesondert vermittelt.
Im ersten Jahr lernen die Auszubildenden vor allem die Grundsätze der Büropraxis, der Büroorganisation und der Rechtsordnung kennen. Im zweiten und dritten Jahr steht zum einen die Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus verschiedenen Rechtsgebieten (z. B. bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht) im Vordergrund. Zum anderen arbeiten die Auszubildenden im Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars sowie bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten mit und erstellen Kostenrechnungen. Die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten beinhaltet außerdem die Mitarbeit bei Fällen aus dem anwaltlichen Bereich (also z. B. zusätzlich Arbeitsrecht, Strafrecht, öffentliches Recht) sowie in der Zwangsvollstreckung.
Die Ausbildung erfolgt in der Notarstelle und in der Berufsschule. Bei der Gestaltung der Ausbildung bestehen Unterschiede. Berufsschulunterricht findet teils als wöchentlicher Unterricht mit 7 bis 14 Stunden Dauer und teils in Form von Blockveranstaltungen mit einer Dauer von 12 bis 15 Wochen je Schuljahr statt. In sieben Kammerbereichen (Brandenburg, Frankfurt am Main, Hamm, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) gibt es darüber hinaus bereits im Bereich der Ausbildung zusätzliche Ausbildungselemente außerhalb des Berufsschulunterrichts und der praktischen Ausbildung im Notariat.
Notarfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte können sich auf einen zweiten Berufsteil umschulen lassen. Dabei werden bereits bestandene Prüfungsteile angerechnet.
Zwischen dem 12. und dem 18. Ausbildungsmonat erfolgt eine schriftliche Zwischenprüfung, die im Bereich des hauptberuflichen Notariats von der regionalen Notarkammer bzw. Notarkasse und im Bereich des Anwaltsnotariats von der Rechtsanwaltskammer abgenommen wird. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Abschlussprüfung. Sie dient der Kontrolle des Ausbildungsstands und hat auf die Abschlussprüfung keine Auswirkungen. Die Abschlussprüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Im Laufe des Berufslebens wird die Fortbildung immer wichtiger, um mit rechtlichen Änderungen Schritt halten zu können. In den meisten Kammerbereichen organisiert die Kammer bzw. Notarkasse spezielle Fortbildungsmaßnahmen für Notarfachangestellte, und zwar außerhalb von Maßnahmen, die zu einem qualifizierten Abschluss führen. Die Häufigkeit und Resonanz dieser Veranstaltungen unterscheiden sich regional deutlich und bewegen sich zwischen einem und neun Terminen jährlich bei 30 bis 200 Teilnehmern.
Bezahlung
Den Auszubildenden steht eine angemessene Vergütung zu. Tarifverträge gibt es nur in wenigen Fällen. Allerdings haben die örtlich zuständigen Notarkammern bzw. Notarkassen Mindestvergütungssätze festgelegt, die nur in besonders begründeten Fällen unterschritten werden dürfen. Diese Vergütungssätze können bei den örtlich zuständigen Notarkammern bzw. Notarkassen erfragt werden. Es bestehen regionale Unterschiede, abhängig von Ausbildungsstand und vor allem Ausbildungsort. Eine über die Vergütungssätze hinausgehende Bezahlung ist möglich, muss allerdings im Ausbildungsvertrag vereinbart werden.
Fortbildungsmöglichkeiten
Die Fortbildungsmöglichkeiten für Notarfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind regional unterschiedlich geregelt. Voraussetzung für die Erlangung der verschiedenen qualifizierten Abschlüsse ist die Teilnahme an Fortbildungskursen und das Bestehen der jeweiligen Prüfungen. Die Fortbildung ist Spiegelbild der unterschiedlichen Notariatsverfassungen und führt je nach Region zu unterschiedlichen Abschlüssen. Es lassen sich z. Zt. einstufige und zweistufige Fortbildungen unterscheiden. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Fortbildungs- und Prüfungsordnungen. Die Fachangestelltenfortbildung im Notarbereich liegt in den Händen der regionalen Notarkammern bzw. Notarkassen, bei denen auch weitere Informationen eingeholt werden können.
Die Angebote zum Erwerb qualifizierter Abschlüsse sind vielgestaltig. In Bayern und der Pfalz gibt es den Inspektor im Notardienst, in den neuen Bundesländern den Leitenden Notarmitarbeiter, in Braunschweig, Bremen und Celle den Notariatsfachwirt, in Berlin, Frankfurt am Main und Kassel den Notarfachwirt, in Hamm den Geprüften Rechts- und Notarfachwirt, in Koblenz, dem Saarland und dem Gebiet der Rheinischen Notarkammer das zweistufige System der Fortbildung zum Notarfachassistenten und zum Notarfachreferenten und nicht zuletzt in Schleswig-Holstein den Rechts- und Notarfachwirt.
Die für das Erreichen des jeweiligen Abschlusses erforderlichen Unterrichtszeiten belaufen sich je nach Modell auf 200 bis 240 Stunden. Lediglich die Ausbildung zum Geprüften Rechts- und Notarfachwirt bei der Notarkammer Hamm mit 450 Stunden stellt insofern eine deutliche Abweichung dar, da die Fortbildung auch zugleich im Rechtsanwalts- und Notarbereich erfolgt. Unterschiedlich ist weiterhin die mit dem Erwerb des Abschlusses verbundene Dauer der Abwesenheit vom Büro. Die Abwesenheitsdauer variiert je nachdem, ob die Kurse am Wochenende stattfinden oder als Blockveranstaltungen angesetzt werden. Bei den Fortbildungen der Notarkasse sowie der zweistufigen Fortbildungskonzeption im Rheinland, Saarland und bei der Notarkammer Koblenz müssen sogar insgesamt acht bis neun Wochen Abwesenheit vom Arbeitsplatz veranschlagt werden.