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231. Testament/Erbvertrag  
… Neben der klassischen Erbeinsetzung gibt es noch viele weitere erbrechtliche Gestaltungsinstrumente, die Notarinnen oder Notare einsetzen können, z. B. das Vermächtnis oder die Testamentsvollstreckung. Dabei muss sich…  
232. Schiedsrichter  
… die Richterinnen und Richter im Einzelnen auswählt. Als solches "Gremium" kommt auch die Bundesnotarkammer bzw. die jeweilige regionale Notarkammer in Betracht. Bei der Auswahl der schiedsrichtenden…  
233. Werte erhalten – Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln  
Deutschland ist die größte Volkswirtschaft in Europa und die viertgrößte der Welt. Eine wesentliche Säule dieses Erfolges ist der deutsche Mittelstand. Insgesamt existieren in Deutschland gut 3,7  
234. Ein Unglück kommt selten allein ...  
Wen Gott liebt, der stirbt früh - hieß es über Mozart, der mit knapp 36 Jahren verstarb und Frau und zwei Kleinkinder hinterließ. Heute ist ein so früher Tod zwar glücklicherweise seltener, aber wenn  
235. Brexit und Briefkastengesellschaften – Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten  
Zahlreiche in Deutschland tätige Unternehmen weisen eine englische Rechtsform auf. Insbesondere die Limited Company, die sich vor der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im  
236. Rechte Dritter an einem Grundstück  
Der Erwerb eines Grundstücks macht den Käufer zwar zum Eigentümer, sichert ihm aber nicht automatisch alle Rechte daran. Nicht selten sind im Grundbuch sogenannte Grunddienstbarkeiten eingetragen,  
237. Erben im 21. Jahrhundert – Nachlassplanung in Patchwork-Familien  
Nicht selten wird aus dem Erbfall ein Streitfall. Denn leider ist ein gemeinsames Erbe einer der Hauptgründe, wenn Familien sich entzweien. Einzelne Erben fühlen sich benachteiligt und streiten über  
238. Die Auswirkungen der neuen EU-Erbrechtsverordnung auf die eigene Nachfolgeplanung werden unterschätzt  
Mitte August 2015 tritt die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Die Verordnung bestimmt das Recht des Staates, das im Erbfall anzuwenden ist und sieht neue Rechtswahlmöglichkeiten für den Erbfall  
239. Verkauf gegen Leibrente: Vorsicht!  
In den eigenen vier Wänden wohnen bleiben – und dabei am besten noch monatliche Einkünfte aus der Immobilie erzielen – das ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Um sich diesen erfüllen zu können,  
240. Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)  
… Die Notarinnen und Notare sind zur Führung verschiedener Akten und Verzeichnisse verpflichtet. Dadurch wird gewährleistet, dass die notarielle Amtstätigkeit nachvollziehbar und kontrollierbar ist. Die Einzelheiten zur…  
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