Notarielle Online-Verfahren
Die Voraussetzungen sind niederschwellig: Sie benötigen lediglich einen Laptop oder Tablet sowie ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App und ein aktuelles Ausweisdokument mit eID-Funktion und Ausweis-PIN. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sind unter https://online.notar.de/voraussetzungen veröffentlicht.
Neben der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) kann auch eine Gründungsvollmacht und ein einstimmig gefasster Gesellschafterbeschluss über eine Satzungsänderung (einschließlich Kapitalmaßnahmen) online beurkundet werden. Darüber hinaus können alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister mittels der notariellen Online-Verfahren erfolgen.
Andere Vorgänge können hingegen ausschließlich vor Ort beurkundet werden. Dazu gehören etwa der Kauf einer Immobilie oder die Beurkundung eines Ehevertrags. Solche Vorgänge sind von widerstreitenden Interessen, unterschiedlicher Erfahrung und Verhandlungsmacht der Beteiligten und besonderer rechtlicher Komplexität geprägt. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Präsenzbeurkundung in diesen Fällen verpflichtend ist. Dadurch kann die Notarin oder der Notar den genannten Anforderungen im Rahmen der Beratung und Beurkundung entsprechend Rechnung tragen.
Die notariellen Online-Verfahren entsprechen besonders hohen Sicherheitsstandards. Das hoheitlich von der Bundesnotarkammer betriebene Videokommunikationssystem sowie das zu beachtende Identifizierungsverfahren gewährleisten höchste Anforderungen an Manipulationsresistenz und Datenschutz.
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