Foto: Karriere - Notar:innen als Arbeitgeber - junge Frau in Schulungssituation schaut in die Kamera

Fortbildungen ab 2026

Neue bundeseinheitliche Fortbildungsregelung

Wenn du Spaß am Beruf hast und dich weiterentwickeln möchtest, bieten sich dir mehrere Möglichkeiten. 

Das bisher regional sehr unterschiedliche System konnte auch dank des Engagements der Bundesnotarkammer bundesweit vereinheitlicht werden. Ab April 2026 werden zwei neue Fortbildungsabschlüsse ermöglicht. 

Mitarbeitende im Notariat können die Fortbildung zur „Geprüften Berufsspezialistin für das Notariat“ bzw. zum „Geprüften Berufsspezialist für das Notariat“ absolvieren. Darüber hinaus ist es möglich, die Prüfung zum Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung „Bachelor Professional im Notariat“ abzulegen.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung zum 1. April 2026 werden die Fortbildungsmöglichkeiten bundesweit vereinheitlicht und zugleich modernisiert. Damit wird auch auf die gestiegenen Anforderungen an qualifiziertes Fachpersonal in einem zunehmend digitalisierten und komplexen Notariatsalltag reagiert. Die bisher vorhandenen regionalen Fortbildungsangebote werden abgelöst.

Abschlüsse Berufsspezialist und Bachelor Professional
Die neuen Regelungen sehen ein zweistufiges Prüfungskonzept vor. Nach erfolgter Ausbildung haben Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, die sich fortbilden wollen, künftig die Wahl zwischen zwei Abschlüssen: 

„Geprüfte Berufsspezialistin“ bzw. „Geprüfter Berufsspezialist“. Dieser Abschluss zielt auf die qualifizierte Sachbearbeitung und eigenverantwortliche Mitarbeit im Notariat ab.

„Bachelor Professional im Notariat“. Dieser Abschluss ist einem akademischen Bachelor-Abschluss gleichwertig. Er richtet sich an erfahrene Mitarbeitende, die Leitungsaufgaben übernehmen möchten.

Hier werden die beiden Fortbildungen gegenübergestellt:

Zweistufiges Fortbildungssystem fürs Notariat

Und auch wer sich schon in einer Fortbildung befindet, hat sich nicht umsonst bemüht. Es gelten folgende Übergangsregelungen:

Übergangsregelungen

Und wer sich noch weiter informieren möchte, kann hier die präzisen Prüfungsverordnungen nachlesen:

 

Informiere dich bei der Notarkammer deiner Region, wenn du an den Fortbildungen teilnehmen möchtest.

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